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Guck an, was da im Spiegel steht:
Landgericht verschickt Anklageschrift mit “Arschloch”-Vermerk
Unfeine Sitten am Landgericht Augsburg: Dort verschickte ein Staatsanwalt versehentlich ein internes Schriftstück, in dem ein Angeklagter als “Arschloch” bezeichnet wird. Nun muss sich der Jurist bei dem Beschimpften entschuldigen.
Augsburg - Das Landgericht Augsburg hat eine Anklageschrift verschickt, in der der Beschuldigte “Arschloch” genannt wird.
Versehentlich sei eine vorläufige Version ausgedruckt und zugestellt worden, in der der bearbeitende Staatsanwalt den Angeklagten so bezeichnet habe, erklärte der Chef der Augsburger Staatsanwaltschaft, Reinhard Nemetz. In den offiziellen Gerichtsakten finde sich dagegen die korrekte Version.
Das Versehen sei bedauerlich und die Bezeichnung “Arschloch” auch im internen Gebrauch inakzeptabel, sagte Nemetz. Der Staatsanwalt, dem der Fehler unterlaufen sei, bedauere den Vorfall und werde sich beim Betroffenen schriftlich entschuldigen. Zudem sei er von dem Fall abgezogen worden.
(…)
Eine Beleidigung im juristischen Sinne sei das “Arschloch” in der Anklageschrift indes nicht, erklärte der Leiter der Staatsanwaltschaft. Dafür sei der Vorsatz nötig, sie öffentlich zu machen. Da das Schriftstück aber ein Internum gewesen und nur versehentlich versandt worden sei, gebe es diesen Vorsatz nicht.
Man könne ja schließlich auch in sein Tagebuch schreiben, was man wolle.
Na, wem fällt was ein?
Danke, Mirko, für die präzise Zusammenfassung!
Das europaweite Rauchverbot treibt manchmal komische Blüten, wie Spiegel-online zu berichten weiß:
Weil das Gesetz ausschließlich zum Schutz vor Tabakrauch geschaffen wurde, führt es in den Niederlanden zu einer grotesken Konsequenz. Denn wer seinen Joint pur konsumiert, darf sich im Coffeeshop gemütlich zurücklehnen, wer es hingegen weniger stark bevorzugt und auch Tabak in seinen Joint dreht, müsste das Lokal der Regelung zufolge verlassen. Darüber kann Paul Wilhelm nur den Kopf schütteln: “Das klingt für mich ein wenig so, als gehst du in ein Café, dort darfst du eine Flasche Bier kaufen, aber die darfst du drinnen nicht trinken. Was du aber trinken darfst, sind Whiskey, Rum und Wodka.”
Ein treffender Vergleich - da sieht man wieder, wie weit die Theorie des Gesetzgebers doch von der allgemeinen Praxis abweicht. Sehr schön auch dieser Vergleich von Mark Jacobsen:
Wenn die Jungs das Alter haben, dass sie nach Afghanistan geschickt werden können, dann braucht man mir nicht weiszumachen, dass man sie schützen will vor Arbeiten im Rauch. Die Menschen sind doch alt genug. Sie dürfen zur Wahl gehen, sie dürfen in den Krieg - und dann dürfen sie das nicht selbst entscheiden?
Das lassen wir mal so stehen! ![]()
Da können Hamburger Studierende aber aufatmen: Laut Abendblatt hat der Hochschulrat das neue Finanzkonzept von Präsidentin Monika Auweter-Kurtz abgenickt. Befürchtungen, wonach die sog. Orchideenfächer gestrichen und Mittel für die “großen” Studiengänge gekürzt werden sollen, haben sich somit nicht bewarheitet.
Die Zukunft der Geisteswissenschaften an der Universität Hamburg ist gesichert: Weder müssen kleine Orchideenfächer dichtmachen, noch kommt es zum Abbau von Studienplätzen in dem großen Stil, wie ihn die Kommission des Ex-Bürgermeisters Klaus von Dohnanyi (SPD) 2003 empfahl. Das geht aus dem neuen Konzept zur internen Mittelverteilung hervor, das der Hochschulrat am Montag in erster Lesung behandelt hat.
Und wie geht es uns dabei?
Tatsächlich soll auch die Juristische Fakultät 516 Studienanfängerplätze pro Jahr im Portfolio haben, 96 mehr als in den Leitlinien vorgesehen. Auweter-Kurtz: “Die Ausstattung kann nahezu unverändert bleiben.”
Unverändert also… Schade, mehr Plätze ist ja nicht alles - aber diese Uni scheint nur noch um ihre Außenwirkung bemüht, während intern vieles den Bach runter geht…
KiK ist billig, das ist das Image, dass das Unternehmen bei den Verbrauchern erfolgreich generiert hat. Doch wie die Preise zustandekommen, darüber redet man natürlich nicht so gerne. Nun hat das Unternehmen laut Stern.de erneut einen arbeitsrechtlichen Prozess verloren, in dem es um die Bezahlung einer Mitarbeiterin ging: 5,20 € Stundenlohn ist sittenwidrig.
Da wird sich Tengelmann wohl warm anziehen können:
Die 4. Kammer signalisierte dem Discounter auch, dass sie die gesamten arbeitsvertraglichen Vereinbarungen des Unternehmens für gesetzwidrig halte. Wörtlich sagte die Richterin an die Adresse des Unternehmensanwalts: “Was Sie da machen, das geht so nicht.”
Es stehen zwar noch nicht alle Details fest. Aber so viel ist sicher: Die Hochschulen müssen das Geld nicht eintreiben, das ist auch nicht ihre Aufgabe. Stattdessen soll ein Kreditinstitut Studiengebühren-Darlehen gewähren, die nach dem Examen von den Studenten zurückzuzahlen sind. Wir sind bereits in Gesprächen mit einer infrage kommenden Bank. Übrigens: Die während des Studiums anfallenden Zinsen trägt die Stadt. Eine so attraktive Regelung gibt es in ganz Deutschland nicht noch einmal.
Soviel erst mal von Herlind Gundelach (CDU) im Abendblatt. Wir warten gespannt weiter!
Was macht man, wenn man etwas, das man eigentlich bereits genehmigt hat, nun nicht mehr will? Nehmen wir das Kohlekraftwerk Moorburg doch mal als Beispiel:
Vattenfall ist bereits fleißig dabei, das Kraftwerk hochzuziehen, dann kam dem Senat die Wahl dazwischen, die ja bekanntlich in einem schwarz-grünen Bündnis endete. Nun ist die GAL ja nicht wirklich begeistert von diesem Kraftwerk, kann aber auch nicht einfach zu Vattenfall gehen und sagen: Lass das mal!
Was macht man? Die Lösung ist so genial wie simpel und steht in der online-Ausgabe der FTD:
Im Koalitionsvertrag planen CDU und Grüne, die Fernwärmeversorgung der Stadt neu auszuschreiben, die bisher Vattenfall betreibt.
Das soll die Lösung sein? Klingt unspektakulär und, mal ehrlich, fehlt da nicht irgendwie der Zusammenhang? Nein, denn Vattenfall hatte Moorburg so konzipiert, dass die Abwärme des Kraftwerks in die Fernwärme eingespeist wird. Wenn sie nun diese verlieren, dann müssen sie schauen, wo sie mit der Wärme bleiben. In die Elbe? Möglich, aber maximal darf diese um 3° aufgeheizt werden - wahrscheinlich ist jedoch ein wesentlich größerer Anstieg. Nun hofft man also, dass Vattenfall die Lust verliert und ohne Schadensersatzforderungen abzieht…
Winkeladvokatie im ganz großen Stil halt!
Soeben ging es über den Äther: Die CDU und die GAL haben sich geeinigt - der Koalitionsvertrag ist perfekt und wird zur Stunde unterschrieben!
Nun warten wird mal gespannt, ob die jeweiligen innerparteilichen Abstimmungen auch dazu führen, dass der Vertrag von der Parteibasis ratifiziert wird.
Die Begründung für die Kündigung liegt darin, dass einige Mitmieter mit Ihrer Herkunft und Hautfarbe und mit Ihrer persönlichen Situation als Alleinerziehende nicht einverstanden sind. Da die älteren Parteien schon seit 40 Jahren Mieter sind, kann ich sie leider nicht kündigen und muss daher Ihnen die Kündigung aussprechen.
Huch, eine komische Kündigung. Diesen spannenden Fall habe ich bei FAZ.NET gefunden. Gegenstand des Rechtsstreits ist ein älterer Vermieter und eine junge, alleinerziehende Deutsche mit dunkler Hautfarbe. Vor Gericht streiten die beiden Parteien darum, wer dieses Schreiben formulierte. Fakt ist: Geschrieben hat die Frau die Kündigung, angeblich jedoch wurde ihr der Text durch den gebrechlichen alten Herren in die Feder diktiert.
Mal sehen, was dabei rumkommt…
Nehmen wir den Fall eines Mannes an, der einen eigenen eBay-Shop mit einer beträchtlichen Anzahl von eingestellten Artikeln unterhält. Den Shop bewirbt er mit folgendem Slogan:
Wir bieten alles an, was Käufer vielleicht interessiert. Der Verkauf erfolgt mit größter Sorgfalt zur Zufriedenheit unserer Kunden.
Über diesen Shop hatte der Mann regelmäßig, langfristig und mit beträchtlichem Verkaufserfolg am online-Handel teilgenommen. Als Powerseller war der Mann jedoch nicht registriert. Die Frage, die das OLG Frankfurt a.M. zu entscheiden hatte, liegt auf der Hand: Ist dieser Mann Unternehmer?
Der Leitsatz der Entscheidung, erschienen bei Beck-online oder unter NJOZ, 2008, 836 gibt Klarheit:
Eine Verkaufstätigkeit über die elektronische Handelsplattform eBay ist regelmäßig als gewerblich einzustufen, wenn der Anbieter als «PowerSeller» registriert ist. Die Registrierung als «PowerSeller», die freiwillig erfolgt, ist jedoch umgekehrt keine notwendige Voraussetzung für die Bewertung einer Internet-Verkaufstätigkeit als unternehmerisch. Diese Einstufung könne sich vielmehr auch aus anderen Umständen ergeben, (…)
Damit wurden Käuferrechte weiter verstärkt.
